Order Invoicer
Odoo

Regeln für die Zuordnung von Mehrwertsteuersätzen

Verstehen Sie, wie Mehrwertsteuersätze automatisch den Odoo-Steuern zugeordnet werden

Die in Ihren Bestellungen verwendeten Mehrwertsteuersätze werden gemäß den folgenden Regeln automatisch den Verkaufssteuern in Odoo zugeordnet.

Wie die Zuordnung funktioniert

Für jeden in Ihren Bestellungen gefundenen Mehrwertsteuersatz durchsucht Order Invoicer die Verkaufssteuern in Odoo (Steuern, deren Steuerverwendung auf „Verkauf" gesetzt ist) nach der ersten Steuer, deren Prozentsatz exakt dem Satz der Bestellung entspricht.

Verglichen wird ausschließlich der Prozentsatz. Der Name der Odoo-Steuer spielt keine Rolle: Nur ihr Betrag (zum Beispiel 20) muss dem Satz der Bestellung entsprechen.

Beispiel:

  • Mehrwertsteuersatz in der Bestellung: 20 %
  • Verfügbare Odoo-Verkaufssteuern: VAT 20% (20 %), VAT 10% (10 %)
  • Zuordnung gefunden: VAT 20%

Keine Zuordnung

Wenn keine Odoo-Verkaufssteuer denselben Prozentsatz aufweist, wird der Satz als „Keine Zuordnung" gekennzeichnet.

Wenn Mehrwertsteuersätze als „Keine Zuordnung" gekennzeichnet sind, legen Sie in Odoo eine Verkaufssteuer mit demselben Prozentsatz an.

Empfohlene Vorgehensweise

Zuordnungen überprüfen

Verwenden Sie die Seite VAT Ihres Connectors, um:

  • alle in Ihren Bestellungen verwendeten Mehrwertsteuersätze anzuzeigen
  • zu überprüfen, ob sie korrekt einer Odoo-Steuer zugeordnet sind
  • nicht zugeordnete Sätze zu identifizieren

Fehlende Steuern anlegen

Wenn ein Mehrwertsteuersatz keine Zuordnung hat:

  1. Öffnen Sie in Odoo Buchhaltung → Konfiguration → Steuern
  2. Legen Sie eine Steuer an, deren Steuerverwendung „Verkauf" ist und deren Betrag dem erwarteten Prozentsatz entspricht
  3. Kehren Sie zur Seite VAT des Connectors zurück, um die Zuordnung zu überprüfen

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